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Der JGHV und der DK-Verband haben folgende Empfehlungen erarbeitet. Wir bitten auch all unsere Prüfungsteilnehmer, sich 100%ig daran zu halten!

Corona-Hygienerichtlinien für Frühjahrszuchtprüfungen – Derby – des Deutsch-Kurzhaarverbandes

1. Unterabschnitt: Grundsätze

Nr. 1 Allgemeine Grundsätze

Ø (1) Bei der Durchführung des Prüfungswesens darf es zu keinem zusätzlichen

Ansteckungsrisiko der Teilnehmer kommen. Weiterhin ist auf die derzeitige Wahrnehmungslage der Öffentlichkeit Rücksicht zu nehmen. Alle gesetzlichen für den Prüfungsort herausgegebenen Sicherheitsrichtlinien sind einzuhalten.

Nr. 2 Grundsätzliche Ge- und Verbote

Ø (1) Vor, nach und während des Prüfungsgeschehens sind Treffen in geschlossenen Räumen nur dann erlaubt, wenn die gültigen Corona-Bestimmungen des Landes dies zulassen. Die geltenden Richtlinien sind einzuhalten.

Ø (3) Die Anreise zur Prüfung und Fahrten im Rahmen der Prüfung sollte jeder Teilnehmer stets mit seinem eigenen Fahrzeug durchführen.

Ø (4) In keiner Situation darf ein Mindestabstand der Teilnehmer von Prüfungen von 2 m unterschritten werden. Diese Regelung gilt für alle Teilnehmer, die nicht aus einem gemeinsamen Haushalt stammen.

Nr. 3 Teilnehmerzahlen bei Prüfungen

Ø (1) Es steht dem ausrichtenden Verein frei, die Anzahl der zu prüfenden Hunde zugunsten der Sicherheit aller Teilnehmer zu verringern. (Mindestvorgaben der PO sind jedoch einzuhalten)

Ø (2) Zuschauer, Familienangehörige etc. dürfen nur an der Prüfung teilnehmen, wenn die Corona-Bestimmungen des Landes eingehalten werden und die Personenanzahl den festgelegten Begrenzungen nicht widerspricht.

Ø (3) Sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben Personen nach (2) nicht zugelassen, bildet der jeweilige Revierkundige eine Ausnahme. Die Anwesenheit des Revierkundigen bei Prüfungen unter Einhaltung dieser Richtlinien ist statthaft. Es wird empfohlen, den Revierkundigen sofern die Voraussetzungen vorliegen, gem. § 2 der Ordnungen des DK Verbandes als Richter einzusetzen. Dies gilt auch für Verbandsrichter-Anwärter.

2. Unterabschnitt: Vorgaben

Nr. 1 Übermittlung von Dokumenten

Ø (1) Alle Dokumente, die für die Anmeldung bei einer Prüfung notwendig sind, müssen dem Prüfungsleiter in Kopie rechtzeitig vor dem Prüfungsbeginn in elektronischer Form oder per Post/Fax zur Prüfung zugesendet werden. Dies betrifft insbesondere Dokumente, wie z.B. einen gültigen Jagdschein, Impfnachweis und Ahnentafel des zu prüfenden Hundes.

Ø (2) Die Original-Ahnentafel wird zu Prüfungsbeginn abgegeben, der Original-Jagdschein und der Original-Impfpass ist zur Kontrolle bereitzuhalten.

Ø (3) Jeder Teilnehmer erhält die aktuelle Fassung dieser Verfahrensvorschrift vorab und muss seine Kenntnisnahme auf dem Begleitschreiben mit Unterschrift bestätigen.                                       

Nr. 2 Die Rolle des Richterobmanns bzw. Prüfungs-leiters                                                                                          

Ø (1) Der RO bzw. PL hat während der Prüfung die Verantwortung über die Einhaltung dieser Verfahrensvorschrift und Prüfungsordnungen.                                                                                                         

Ø (2) Der RO bzw. PL ist weisungsbefugt und kann Teilnehmer vor und während der Durchführung  von der Teilnahme, bei nicht Beachtung dieser Verfahrensvorschrift, ausschließen. Diese Entscheidung muss sofort umgesetzt und kann nicht angefordert werden.                                                                                                       

Nr. 3 Verhaltensrichtlinien während und nach der Prüfung  

Ø (1) Die Begrüßung, Richtersitzung und Einweisung der Teilnehmer zu dieser Verfahrensvorschrift finden im Freien durch den RO, bzw. Prüfungsleiter statt, sofern Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen unangemessen bzw. untersagt sind. Auf den Mindestabstand ist zu achten. Die Richterbesprechung sollte im Vorfeld in elektronischer – oder Papierform an die beteiligten Richter und RiA gesandt werden, um Informationsverluste durch die Zusammenkunft im Freien zu reduzieren.                                                            Ø (2) Bei der Überprüfung der Identität sowie der Kontrolle auf körperliche Mängel des Hundes  gilt: Falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder die PO ein anderes Verfahren vorschreibt, ist seitens Hundeführer und Kontrolleur( Richter) jeweils eine Maske (Mund-Nasenschutz) zu tragen. Corona bedingt ist die Überprüfung der Identität sowie der Kontrolle auf körperliche Mängel des Hundes durch den Prüfungsleiter/Obmann durchzuführen.

Ø (3) Die Beratung der Richtergruppe findet unter Einhaltung des Mindestabstandes im Revier statt. Sobald die Richtergruppe entsprechende Feststellungen untereinander abgestimmt hat, wird durch den RO oder einen von ihm beauftragten Richter/RiAnw eine Darstellung und vorläufige Wertung gegenüber dem Hundeführer und der Prüfungsgruppe unter Einhaltung des Mindestabstandes gegeben.

Nr.4 Durchführung der Prüfung und Zeugnisausgabe

Ø (1) Wurde eine Prüfung rechtzeitig beim DK Verband für einen Prüfungstag angemeldet, ist es bei großer Nennzahl statthaft, kurzfristig jede Richtergruppe als eigenständige Prüfung zu deklarieren. Hierzu ist jeweils ein Prüfungsleiter zu bestimmen, der VR oder Obmann der Gruppe sein kann. Es ist ferner statthaft, bei großer Nennzahl Einzelprüfungen auf mehrere, aufeinander folgende Tage zu verteilen (z.B. Freitag/Samstag/Sonntag) und mit der gleichen Richtergruppe zu prüfen. Im Vorfeld ist dies der Zuchtbuchstelle per Mail mitzuteilen. Für jede dieser Einzelprüfungen ist die Meldung wie in der PO gefordert, bei der Zuchtbuchstelle einzureichen. Wird in mehreren Prüfungsgruppen pro Prüfung agiert, muss der Prüfungsleiter durch angemessene Entfernungen sicherstellen, dass er jeweils vor Ort die Erstellung der Zeugnisse begleiten sowie den Eintrag in die Ahnentafel vornehmen kann bzw. auch bei Problemen jederzeit erreichbar ist.

Ø (2) Die Erstellung der Prüfungszeugnisse, Eintragung in die Ahnentafel findet durch den PL und die VR unter Einhaltung der Mindestabstände ohne Hundeführer statt.

Ø (3) Die finalen Prüfungszeugnisse und Original-Ahnentafeln werden am Ende der Prüfung im Revier an die Hundeführer übergeben.

3. Unterabschnitt: Verstöße

Nr. 1 Verstöße gegen diese Verfahrensvorschrift

Ø (1) Den Handlungsanweisungen des Richterobmanns oder Prüfungsleiters zur Umsetzung der in dieser Richtlinie beschriebenen Verhaltensregeln ist ausnahmslos Folge zu leisten, um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten.

Ø (2) Verstöße gegen diese Verfahrensvorschrift führen zum sofortigen Ausschluss aus der Prüfung.

4. Unterabschnitt: Abschließende Bemerkungen

Ø (1) Das nachfolgende Begleitschreiben ist ausgefüllt und unterschrieben dem zuständigen Richterobmann, bzw. Prüfungsleiters spätestens am Tag der Prüfung unaufgefordert im Original unter Beachtung aller geltenden Richtlinien auszuhändigen. Eine Zusendung vorab per Post ist statthaft und erwünscht. Sollte dem Richterobmann, bzw. Prüfungsleiter das ausgefüllte Begleitschreiben eines Teilnehmers nicht spätestens zu Beginn der Prüfung vorliegen, so ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Folgendes Formular finden Sie unter “Termine” zum download.